Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Er geht auf die unterschiedlichen Empfehlungen aus den Ausschüssen ein.

 

Die Mitglieder besprechen die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Varianten. Herr Stankewitz führt aus, dass aus der Gefahrenabwehrverordnung ein Verbot von Feuerwerken nicht generell möglich ist. Vielmehr kann nur über die Untersagung der Nutzung von öffentlichen Flächen dies geregelt werden. Für die Nutzung von öffentlichen Flächen kann eine Sondernutzungsgebühr erhoben werden. Die Höhe ist festzulegen.

 

Herr Brunner stellt den Antrag eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 100,00 EUR abzurechnen, wenn öffentliche Flächen für Feuerwerke genutzt werden. Die Reinigung ist weiterhin Sache des Antragstellers.

 

Abstimmungsergebnis Ergänzungsantrag Herr Brunner:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

2

 

Der Antrag von Herrn Brunner wird einstimmig mit zwei Enthaltungen angenommen.

 

Herr Brunner ruft zur Abstimmung der gesamten Beschlussvorlage Variante 3 mit dem Ergänzungsantrag auf.

 

Der Beschlussvorschlag Variante 3 mit dem Ergänzungsantrag wird einstimmig mit zwei Enthaltungen angenommen.