Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf.

Anfragen der Stadträte liegen nicht vor.

 

Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung und damit zur Bestätigung des Beschlusses aus dem schriftlichen Umlaufverfahren auf.

 

Der gefasste Beschluss wird im Stadtrat einstimmig bestätigt.