Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Es ist keine weitere Beratung zum Tagesordnungspunkt notwendig, da diese inhaltlich bereits unter TOP 21 durchgeführt wurde.

 

Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung der Beschlussvorlage auf. Der Beschlussvorschlag wird einstimmig mit einer Enthaltung angenommen.