Sitzung: 25.03.2021 VGR/015/2021
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: VG/109/20-BV
Der Verbandsgemeinderat gewährt dem hauptamtlichen Bürgermeister (HVB) nach § 6 Abs. 1 und 2 KomBesVO eine pauschale Aufwandsentschädigung entsprechend § 7 Abs. 1 KomBesVO in Höhe von 103,00 EUR ab dem 01.04.2021. Die Aufwandsentschädigung ist in den Stellenplan für zukünftige Haushaltsjahre aufzunehmen und auszuweisen.
Abstimmung zur Vorlage VG/109/21-BV
Anwesend: 18
Ja: 18 Nein: 0 Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. 086/09/2021