Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Verbandsgemeinderat gewährt dem hauptamtlichen Bürgermeister (HVB) nach § 6 Abs. 1 und 2 KomBesVO eine pauschale Aufwandsentschädigung entsprechend § 7 Abs. 1 KomBesVO in Höhe von 103,00 EUR ab dem 01.04.2021. Die Aufwandsentschädigung ist in den Stellenplan für zukünftige Haushaltsjahre aufzunehmen und auszuweisen.

 

Abstimmung zur Vorlage VG/109/21-BV

Anwesend:        18

Ja:          18                           Nein:     0                             Enthaltungen:   0

Beschluss Nr. 086/09/2021