Herr Stankewitz machte zum Haushaltsplan einige Ausführungen.

Den Stadträten liegen dazu die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2021 vor, danach ist ab 2021 eine positive Entwicklung des Finanzmittelbestandes zu erwarten.

Dieser beträgt 166.468,00 €, gegenüber dem Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 124.889,00 €.

Die Schlüsselzuweisung vom Land für das Jahr 2021 beträgt 194.300,00 €.

Gewerbesteuerausfällen in Höhe von 88.804,46 €, stehen jedoch eine (Corona bedingte) Ausgleichszahlung vom Land in Höhe von 165.302,00 € gegenüber.

Die Stadt Kroppenstedt liegt bei der Grundsteuer B unter dem Landesdurchschnitt.

Da ab dem Jahr 2021 keine wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge mehr eingezogen werden, besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer B zu erhöhen um diese Summe in vorgesehene Straßenausbaumaßnehmen einfließen zu lassen.

Dies lehnt Herr Willamowski mit dem Hinweis auf den dabei zu erwartenden geringen Betrag ab.

Die Baumaßnahme „Am Bahnhof“ wird noch abgerechnet, die eingezogenen wiederkehrenden Beiträge von 2019 werden Teil des Finanzplanes 2021.

Um dem Vermögensverzehr der Stadt Kroppenstedt entgegenzuwirken, werden

geplante Investitionen auf das Notwendige reduziert und nur größere Investitionen geplant, die förderfähig sind, bzw. bei denen verauslagte Geldmittel zurückfließen.

Somit wird der 1. Bauabschnitt des geplanten Baugebietes „An der Festwiese“ erst im Jahr 2022 erschlossen.

Um die Kosten so gering wie nötig zu halten, soll Erschließung durch die Stadt Kroppenstedt erfolgen. Der im Zuge der Erschließung geplante Regenwasserkanal mit Kosten in Höhe von 188.00,00 € ist Bestandteil des Haushaltes 2021.

 

 

Beschlussvorlage:

 

Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 und den Haushaltsplan 2021.