Sitzung: 23.03.2021 SR-KR/012/2021
Vorlage: KRS/049/20-BV
Herr Stankewitz machte zum Haushaltsplan einige Ausführungen.
Den Stadträten liegen dazu die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Jahr 2021 vor, danach ist ab 2021 eine positive Entwicklung des Finanzmittelbestandes zu erwarten.
Dieser beträgt 166.468,00 €, gegenüber dem Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 124.889,00 €.
Die Schlüsselzuweisung vom Land für das Jahr 2021 beträgt 194.300,00 €.
Gewerbesteuerausfällen in Höhe von 88.804,46 €, stehen jedoch eine (Corona bedingte) Ausgleichszahlung vom Land in Höhe von 165.302,00 € gegenüber.
Die Stadt Kroppenstedt liegt bei der Grundsteuer B unter dem Landesdurchschnitt.
Da ab dem Jahr 2021 keine wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge mehr eingezogen werden, besteht die Möglichkeit, die Grundsteuer B zu erhöhen um diese Summe in vorgesehene Straßenausbaumaßnehmen einfließen zu lassen.
Dies lehnt Herr Willamowski mit dem Hinweis auf den dabei zu erwartenden
geringen Betrag ab.
Die Baumaßnahme „Am Bahnhof“ wird noch abgerechnet, die eingezogenen
wiederkehrenden Beiträge von 2019 werden Teil des Finanzplanes 2021.
Um dem Vermögensverzehr der Stadt Kroppenstedt entgegenzuwirken, werden
geplante Investitionen auf das Notwendige reduziert und nur größere
Investitionen geplant, die förderfähig sind, bzw. bei denen verauslagte
Geldmittel zurückfließen.
Somit wird der 1. Bauabschnitt des geplanten Baugebietes „An der
Festwiese“ erst im Jahr 2022 erschlossen.
Um die Kosten so gering wie nötig zu halten, soll Erschließung durch die
Stadt Kroppenstedt erfolgen. Der im Zuge der Erschließung geplante
Regenwasserkanal mit Kosten in Höhe von 188.00,00 € ist Bestandteil des
Haushaltes 2021.
Beschlussvorlage:
Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt beschließt die Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2021 und den Haushaltsplan 2021.