Durch die Schließung der Feuerwehren in Dalldorf und Krottorf 2018 entfällt auch die Bewirtschaftung und Unterhaltung der Feuerwehrgebäude durch die Verbandsgemeinde.

Dies bedarf einer Änderung der Verbandsgemeindevereinbarung. Somit sind in der Anlage 2 § 8 Absatz 1 die Feuerwehren Dalldorf und Krottorf zu streichen.