Sitzung: 23.03.2021 SR-KR/012/2021
Vorlage: KRS/056/21-BV
Durch die Schließung der Feuerwehren in Dalldorf und
Krottorf 2018 entfällt auch die Bewirtschaftung und Unterhaltung der
Feuerwehrgebäude durch die Verbandsgemeinde.
Dies bedarf einer Änderung der Verbandsgemeindevereinbarung.
Somit sind in der Anlage 2 § 8 Absatz 1 die Feuerwehren Dalldorf und Krottorf
zu streichen.