Die letzte Erhöhung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger wurde 2014 vom Land Sachsen – Anhalt beschlossen und ist somit veraltet. Auf Hinweis der Kommunalaufsicht wurde in § 4 die digitale Ratsarbeit aufgenommen. Die Paragraphen 7 und 8 mussten auf Grund rechtlicher Ansprüche neu formuliert werden.

 

Herr Willamowski stellt folgenden Änderungsantrag:

 

 Seite 2 § 4 Absatz 1 - Stadträte

Die Stadträte erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine monatliche Aufwandsentschädigung von 40,00 €

 

wird geändert in:

 

Die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Stadträte der Stadt Kroppenstedt wird von 40,00 € auf 50,00 € erhöht.

 

Abstimmung des Änderungsantrages:

 

Anwesend:                      11

Ja- Stimmen:   10          

Nein- Stimmen:       0 

Stimmenthaltung:  1

 

Herr Döpelheuer stellt folgenden Änderungsantrag:

 

Seite 1 § 2 Absatz 2 - Ehrenamtlicher Bürgermeister:

 

Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt entsprechend der maßgebenden Einwohnerzahl (30.06.des dem Wahljahr vorangegangenen Jahres) monatlich 900,00 €.

 

wird geändert in:

 

Die Höhe der Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen Bürgermeisters monatlich von 900,00 € auf 940,00 € erhöht.

 

Abstimmung des Änderungsantrages:

 

Anwesend:                      11

Ja- Stimmen:   10          

Nein- Stimmen:       0 

Stimmenthaltung:  1

 

Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte Entschädigungssatzung ehrenamtlich tätiger Bürger in der geänderten Form.

 

Abstimmung Beschlussvorlage KRS/055/21-BV