Sitzung: 23.03.2021 SR-KR/012/2021
Vorlage: KRS/055/21-BV
Die letzte Erhöhung der Entschädigung ehrenamtlich tätiger
Bürger wurde 2014 vom Land Sachsen – Anhalt beschlossen und ist somit veraltet.
Auf Hinweis der Kommunalaufsicht wurde in § 4 die digitale Ratsarbeit
aufgenommen. Die Paragraphen 7 und 8 mussten auf Grund rechtlicher Ansprüche
neu formuliert werden.
Herr Willamowski stellt folgenden Änderungsantrag:
Seite 2 § 4 Absatz
1 - Stadträte
Die Stadträte erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine
monatliche Aufwandsentschädigung von 40,00 €
wird geändert in:
Die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit
der Stadträte der Stadt Kroppenstedt wird von 40,00 € auf 50,00 € erhöht.
Abstimmung des Änderungsantrages:
Anwesend: 11
Ja- Stimmen: 10
Stimmenthaltung: 1
Herr Döpelheuer stellt folgenden Änderungsantrag:
Seite 1 § 2 Absatz 2 - Ehrenamtlicher Bürgermeister:
Die Höhe der Aufwandsentschädigung beträgt entsprechend der
maßgebenden Einwohnerzahl (30.06.des dem Wahljahr vorangegangenen Jahres)
monatlich 900,00 €.
wird geändert in:
Die Höhe der Aufwandsentschädigung des ehrenamtlichen
Bürgermeisters monatlich von 900,00 € auf 940,00 € erhöht.
Abstimmung des Änderungsantrages:
Anwesend: 11
Ja- Stimmen: 10
Stimmenthaltung: 1
Der Stadtrat beschließt die in der Anlage beigefügte
Entschädigungssatzung ehrenamtlich tätiger Bürger in der geänderten Form.
Abstimmung Beschlussvorlage KRS/055/21-BV