Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Es liegen keine schriftlichen Änderungsanträge vor. Auch in der Sitzung werden keine Änderungsanträge gestellt.

 

Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung, hier öffentlicher Teil, zur Abstimmung.

 

Die Tagesordnung für den öffentlichen Teil wird einstimmig angenommen.