1.            Der Verbandsgemeinderat beauftragt den Verbandsgemeindebürgermeister, den Fördermittelantrag für das Projekt Smart Cities “Meine Westliche Börde: smart.digital.lebenswert” beim BMI einzureichen und bei Bestätigung des Antrages durch die Fördermittelstelle die beantrage Aufgabenstellung entsprechend umzusetzen.

2.            Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass der Verbandsgemeindebürgermeister den Haupt- und Finanzausschuss in jeder Sitzung über Evolutionsstufen unterrichtet und mindestens einmal jährlich eine Informationsvorlage zum Realisierungsstand für den Verbandsgemeinderat anfertigt.

3.            Der Verbandsgemeinderat beauftragt den Verbandsgemeindebürgermeister, die Co-Finanzierung für den gesamten Förderzeitraum zu erwirken.

4.            Um einen sparsamen Umgang mit Eigenmitteln der Verbandsgemeinde zu

                erzielen und damit dauerhaft die Bereitstellung des Eigenanteils der

                Verbandsgemeinde am Projekt zu ermöglichen, ist durch den

                Verbandsgemeindebürgermeister ein Antrag zur Reduzierung der

                Eigenmittel an das zuständige Landesministerium in Abhängigkeit des

                Landeshaushaltes zu stellen.