1.) Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Grundschüler der Verbandsgemeinde im Zeitraum 2022/23 bis 2026/27 an den selbstständigen Grundschulstandorten Hamersleben, Ausleben, Gröningen und Kroppenstedt zu beschulen.

2.) Der Verbandsgemeinderat spricht sich grundsätzlich gegen die Schließung einzelner Standorte aus, solange die gesetzlich vorgegebenen Mindestschülerzahlen eingehalten werden.

3.) Sollte im Zeitraum der langfristigen Schulentwicklungsplanung (2027/28 bis 2031/32) eine Schulschließung aufgrund zu geringer Schülerzahlen drohen, wird die Bildung eines Grundschulverbundes vorrangig beabsichtigt.