Der Verbandsgemeinderat gewährt dem hauptamtlichen Bürgermeister (HVB) nach § 6 Abs. 1 und 2 KomBesVO eine monatlich pauschale Aufwandsentschädigung entsprechend §7 Abs. 1 KomBesVO in Höhe von 103,00 EUR ab dem 01.04.2021. Die Aufwandsentschädigung ist in den Stellenplan für zukünftige Haushaltsjahre aufzunehmen und auszuweisen.