Der Bürgermeister ruft den Tagesordnungspunkt auf und trägt die Regeln für die Einwohnerfragestunde vor. Den Bürgern wird nacheinander das Rederecht eingeräumt. Die Einwohner aus dem Bereich “Am Anger” geht es um eine private Maßnahme auf dem Grundstück “Kurze Straße 3”. Sie sorgen sich um eine zukünftig landwirtschaftliche bzw. gewerbliche Nutzung der Liegenschaft und die daraus entstehenden Auswirkungen in Form von Geruchs- und Lärmbelästigungen. Daher erfragen sie, inwieweit dies in diesem Bereich zulässig ist und die Umbauten genehmigt sind bzw. möglicherweise genehmigungsfrei zu errichten sind.

 

Herr Schmidt ist das Problem bereits aus zahlreichen Anrufen und persönlichen Hinweisen bekannt. Er erklärt, dass der Gebietscharakter eine allgemeine Wohnbebauung vermuten lässt. Es gibt keinen gültigen B-Plan. Eine Großtierhaltung in diesem Bereich ist unzulässig. Es handelt sich um ein Wohngebiet. Gleichzeitig verweist er auch auf die bauordnungsrechtlichen Belange bei einer Bebauung auf einer Fläche von über 10 Quadratmeter. Eine Bebauung mit einem Tierstall jeder Art oder Werkstatt ist ausgeschlossen.

Weiterhin führt Herr Schmidt aus und verweist auf die aktuell gültige Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde. Nach dieser Verordnung ergeben sich gültige Regeln zu tages- und uhrzeitabhängigen Duldung von Lärmbelästigungen. An Sonn- und Feiertagen ist in jedem Fall das Arbeiten mit Maschinen unzulässig.

 

Herr Schmidt wird im Laufe der Woche den Sachverhalt dokumentieren und an die zuständigen Behöhrden zur weiteren Bearbeitung übergeben.

 

 

Weitere Anfragen zu anderen Sachverhalten liegen nicht vor. Die Einwohnerinnen und Einwohner bedanken sich für die Beantwortung der Fragen und verlassen den Raum. Eine schriftliche Beantwortung ist nicht mehr notwendig.