Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Festlegung des Beitragssatzes zur Vorausleistung zu den voraussichtlichen Investitionsaufwendungen des Haushaltsjahres 2020 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Gröningen in der Abrechnungseinheit II – Krottorf – in der vorliegenden Fassung.

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

14

Nein:

0

Enthaltung:

3

 

Beschluss-Nr. 087/U3/2020