Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

1.       Der Stadtrat Gröningen hat die zur Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Fabrikstraße“ Großalsleben eingegangenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

-        Stellungnahme Nr. 03, Landkreis Börde – Ergebnis siehe Anlage Seite 3- 7

Abstimmungsergebnis:

Ja:          16           Nein:     0             Enthaltungen:  1

 

-        Stellungnahme Nr. 05, Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
 Forsten – Mitte – Ergebnis siehe Anlage Seiten 9- 10

Abstimmungsergebnis:

Ja:          16           Nein:     0             Enthaltungen:  1

 

Die Anlage wird Bestandteil des Beschlusses.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.       Aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 sowie Abs. 5 und 6 Baugesetzbuch i.V.m. § 10 Baugesetzbuch beschließt der Stadtrat Gröningen die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Fabrikstraße“ Großalsleben, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, als Satzung (Stand: Oktober 2020).

 

3.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Fabrikstraße“ Großalsleben durch öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis Vorlage GRÖ/123/20-BV:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Beschluss-Nr. 080/U3/2020