Der Bürgermeister ruft den Tagesordnungspunkt auf. Schriftliche Einwände sind nicht eingegangen. In der Sitzung werden keine Hinweise gegeben.

 

Der Bürgermeister ruft zur Abstimmung auf.

 

Die Niederschrift vom 01.10.2020, hier öffentlicher Teil, wird einstimmig mit einer Enthaltung angenommen.