Herr Buchholz ruft den Tagesordnungspunkt auf und bittet Herrn Thamm und weitere Ausführungen.

 

Herr Thamm erklärt den gesetzlichen Hintergrund dieser Vorlage. Nach der alten gesetzlichen Regelung wäre die Umsatzsteuerpflicht ab dem 01.01.2021 für Gemeinde zu beachten gewesen. Diese Frist wurde bis zum 01.01.2023 verlängert. Der damalige Beschluss der Gemeinde Am Großen Bruch sollte nach Empfehlung des Städte- und Gemeindebunds durch einen neuen Beschluss geändert werden. Es sind noch viele Fragen zu diesem Thema abzustimmen und daher sollte die Verlängerung beschlossen werden.

 

Es liegen keine weiteren Fragen der Mitglieder vor. Herr Buchholz ruft zur Abstimmung auf.

 

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig angenommen.