Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Buchholz ruft den Tagesordnungspunkt auf. Er führt kurz zur Thematik ein und verweist auf die Vorberatungen in den Ausschüssen.

 

1.)    Es wird folgender Änderungsantrag von Herrn Freimann gestellt:

 

Streichung der Textpassage im § 2 Zahlungspflicht des Mieters im Mietvertrag “zuzüglich Wasserverbrauch, Stromkosten und Ersatzbeschaffung” sowie Änderung der Regelung zur Zahlung des Mietzins auf “ Der Mietzins und ggf. Kaution ist vorab, mindestens 7 Tage vor der Anmietung, auf das Konto der Gemeinde Am Großen Bruch zu überweisen. Alternativ ist eine Bareinzahlung unter Fristwahrung von 7 Tagen vor der Anmietung nur in den Räumen der Verwaltung während der Öffnungszeiten möglich.”

 

Thomas Schröder fragt bei der Verwaltung an, wie das Verhältnis zwischen Verwaltung und dem Verwalter geregelt ist.

 

Herr Stankewitz führt aus, dass es sich bei den Verwalteraufgaben um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Damit ist der Verwalter auch während seiner Tätigkeit bei Unfällen abgesichert. Sollte er Unterstützung bei der Durchsetzung des Hausrechts benötigen, so könne er auch außerhalb der Dienstzeiten in der Verwaltung auf den Bereitschaftsdienst zurückgreifen.

 

2.)    Herr Schröder stellt den Antrag, dies als neuen Punkt 4 in den Verwaltervertrag aufzunehmen. Der bisherige Punkt 4 soll als Punkt 5 abgedruckt werden.

 

Folgender Text soll in den Verwaltervertrag aufgenommen werden.

 

Der Verwalter ist während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit gegen Schäden, z.B. bei einem Unfall, über die Verbandsgemeinde Westliche Börde versichert. Sollte der Verwalter bei der Ausübung der Tätigkeit außerhalb der Dienstzeiten der Verwaltung Unterstützung, z.B. bei der Ausübung des Hausrechts, benötigen, so kann der Verwalter auf den Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeinde Westliche Börde zurückgreifen.

 

3.)    Herr Schröder stellt einen weiteren Antrag. Im Verwaltervertrag sollen im Punkt 1.1.1. folgende Rechte/Pflichten des Verwalters geändert werden.

 

1.1.1 Mietverhältnisse

 

Die Anstriche 2 und 3 sollen vollständig gestrichen werden. Der Anstrich 4 soll wie folgt geändert werden “ Der Verwalter erhält von der Gemeinde eine Unterschriftsberechtigung zur Zeichnung für Mietverträge.

 

Herr Buchholz schlägt vor, dass alle Anträge im Block abgestimmt werden. Durch die Mitglieder erfolgt kein Widerspruch gegen diese Verfahrensweise.

 

Abstimmungsergebnis Änderungsanträge 1-3 im Block

 

Ja:

13

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Die Änderungsanträge wurden einstimmig angenommen.

 

Herr Buchholz ruft zur Abstimmung der Vorlage inklusive der Änderungen auf.

 

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.