Sitzung: 02.12.2020 GR-AGB/010/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: AGB/036/20-BV
Herr Buchholz ruft den Tagesordnungspunkt auf. Er führt kurz zur Thematik ein und verweist auf die Vorberatungen in den Ausschüssen.
1.)
Es
wird folgender Änderungsantrag von Herrn Freimann gestellt:
Streichung der
Textpassage im § 2 Zahlungspflicht des Mieters im Mietvertrag “zuzüglich
Wasserverbrauch, Stromkosten und Ersatzbeschaffung” sowie Änderung der Regelung
zur Zahlung des Mietzins auf “ Der Mietzins und ggf. Kaution ist vorab,
mindestens 7 Tage vor der Anmietung, auf das Konto der Gemeinde Am Großen Bruch
zu überweisen. Alternativ ist eine Bareinzahlung unter Fristwahrung von 7 Tagen
vor der Anmietung nur in den Räumen der Verwaltung während der Öffnungszeiten
möglich.”
Thomas Schröder fragt bei der Verwaltung an, wie das Verhältnis zwischen Verwaltung und dem Verwalter geregelt ist.
Herr Stankewitz führt aus, dass es sich bei den Verwalteraufgaben um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Damit ist der Verwalter auch während seiner Tätigkeit bei Unfällen abgesichert. Sollte er Unterstützung bei der Durchsetzung des Hausrechts benötigen, so könne er auch außerhalb der Dienstzeiten in der Verwaltung auf den Bereitschaftsdienst zurückgreifen.
2.) Herr Schröder stellt den Antrag, dies als
neuen Punkt 4 in den Verwaltervertrag aufzunehmen. Der bisherige Punkt 4 soll
als Punkt 5 abgedruckt werden.
Folgender Text soll in den Verwaltervertrag aufgenommen werden.
Der Verwalter ist
während der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit gegen Schäden, z.B. bei einem
Unfall, über die Verbandsgemeinde Westliche Börde versichert. Sollte der
Verwalter bei der Ausübung der Tätigkeit außerhalb der Dienstzeiten der
Verwaltung Unterstützung, z.B. bei der Ausübung des Hausrechts, benötigen, so
kann der Verwalter auf den Bereitschaftsdienst der Verbandsgemeinde Westliche
Börde zurückgreifen.
3.)
Herr
Schröder stellt einen weiteren Antrag. Im Verwaltervertrag sollen im Punkt
1.1.1. folgende Rechte/Pflichten des Verwalters geändert werden.
1.1.1 Mietverhältnisse
Die Anstriche 2 und 3
sollen vollständig gestrichen werden. Der Anstrich 4 soll wie folgt geändert
werden “ Der Verwalter erhält von der Gemeinde eine Unterschriftsberechtigung
zur Zeichnung für Mietverträge.
Herr Buchholz schlägt vor, dass alle Anträge im Block abgestimmt werden. Durch die Mitglieder erfolgt kein Widerspruch gegen diese Verfahrensweise.
Abstimmungsergebnis Änderungsanträge 1-3 im Block
Ja: |
13 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |
Die Änderungsanträge wurden einstimmig angenommen.
Herr Buchholz ruft zur Abstimmung der Vorlage inklusive der Änderungen auf.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.