Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und führt zum Projekt aus. Der Vorhabenträger hat bereits vor Ort das Grün zurückgeschnitten. Dieser ist sehr bemüht, die Anlage nach den Vorgaben des Denkmalschutzes baulich instand zu setzen.

 

Herr Brunner bittet Herrn Stankewitz seine Ausführungen zu ergänzen.

 

Herr Stankewitz führt zur Beschlussvorlage aus und stellt die bauordnungsrechtlichen Unterschiede für die Sanierung des Bestands und für das Neubauvorhaben vor. Das Neubauvorhaben kann nur durch einen Bebauungsplan umgesetzt werden. Dies war das Ergebnis einer Bauvoranfrage. Die Kosten für das Verfahren trägt der Vorhabenträger über einen städtebaulichen Vertrag. Dieser muss separat beschlossen werden. Auch Herr Stankewitz begrüßt das Engagement des Investors. Der Kontakt ist sehr angenehm und dieser ist bemüht, die Anlage qualitativ zu sanieren.

 

Es liegen keine Anfragen der Mitglieder vor. Herr Brunner ruft zur Abstimmung der Vorlage und Weiterempfehlung an den Stadtrat auf.