Herr Brunner ruft den Tagesordnungspunkt auf und erfragt die Meinung der Mitglieder. Er gibt den Hinweis, dass zuvor zwei Ausschüsse unterschiedliche Empfehlungen gegeben haben.

 

Herr Modler befürwortet, dass es bei der aktuellen Regelung bleibt.

 

Herr Öhlie erfragt, wie es sich mit den Zeiten verhält.

 

Herr Brunner antwortet, dass diese grundsätzlich durch das Ordnungsamt bei Genehmigung festgelegt werden. Bis 22:00 Uhr ist durch Privatpersonen das Feuerwerk spätestens zu zünden. Pyrotechniker mit Berechtigungsschein können in den Sommermonaten teilweise bis 23:00 Uhr das Feuerwerk ohne gesonderte Genehmigung abschießen.

 

Herr Bollmann weist auf die Bürgerinnen und Bürger im Umkreis des Kulturhaus Gröningen hin. Er sieht für diese eine erhöhte Belastung durch Lärm und Verunreinigungen.

 

Herr Brunner befürwortet die Durchführung von Feuerwerken mit der aktuellen Regelung. Er wünscht sich, dass die Anlieger allerdings vorab darüber zu informieren sind.

 

Herr Stankewitz führt aus, dass es Beschwerden aus den von Herrn Bollmann angeführten Gründen gab. Die rechtliche Beschränkung von Feuerwerken über die Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde ist schwierig. Durch die Untersagung der Nutzung öffentlicher Flächen kann dies möglicherweise dennoch gelingen. Im Jahr 2020 kam es von zwei Pyrotechnikerfirmen drei Wochen in Folge zu einer Durchführung von Feuerwerken. Dies hat bei den Anwohnern für Unmut gesorgt. Aufgrund der Hinweise wurde die Vorlage eingebracht.

 

Durch die geführte Diskussion wird eine Mehrheit für den Punkt 3 in der Vorlage erwartet.

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage entsprechend Punkt 3 (Feuerwerke dürfen nach wie vor entsprechend den Regelungen der 1. Sprengstoffverordnung durchgeführt werden) zur Abstimmung und Weiterempfehlung an den Stadtrat.