Herr Dippe fragt an, ob es für den Bereich Bauhof Nord die Notwendigkeit für die Schaffung weiterer Räume gibt.

 

Darauf antwortet Herr Stankewitz. Er erklärt den Hintergrund der Frage für die Ausschussmitglieder. Die Gemeinde Am Großen Bruch hat in einer Sitzung am Montag die Ausübung des Vorkaufrechts für die ehemalige Kaufhalle in Hamersleben beschlossen. In der Sitzung wurde auch eine Nutzung als Bauhofstandort, aber auch als Feuerwehr besprochen. Herr Stankewitz hält dies nicht als zielführend. Die Halle kann vorerst als Lagerfläche für einfache Gegenstände, wie z.B. Zelte, Ölbindemittel etc. genutzt werden. Langfristig zweifelt er den Bestand der Liegenschaft an. Diese ist auch kein Bestandteil der Haushaltsplanung 2021 in der Verbandsgemeinde.