Dieser Tagesordnungspunkt wurde ebenfalls vorgezogen und im Anschluss des TOP 7 beraten.

Der Entwurf wird von der Planerin Frau Göricke vorgestellt. Mit dem B-Plan soll Baurecht für 4 Eigenheime geschaffen werden. Auf Grund der Größe des Plangebietes sind Grünfestsetzungen nicht unbedingt erforderlich. Problematisch ist die vorhandene Erdaufschüttung auf diesem Gelände. Nach einer Begehung mit dem Umweltamt wurde dieses als Biotop eingestuft. Auf Grund der vorgefundenen Situation werden dort schützenswerte Zauneidechsen vermutet, die neben dem vorhandenen Pflanzenbestand zu berücksichtigen sind. Die Umsetzung der Zauneidechsen und die erforderlichen Ersatzpflanzungen gehen zu Lasten der Stadt Gröningen als Vorhabenträger. Die Begründung des B-Planes muss noch um die artenschutzrechtlichen Belange ergänzt werden und wird zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses bzw. des Stadtrates aktualisiert sein.

Im weiteren Verlauf werden folgende Festlegungen für die grünordnerischen Festsetzungen des B-Planes abgestimmt:

-        Breite Grünstreifen im südlichen Bereich: 3,50 m,

-        Breite Grünstreifen im nördlichen Bereich als Abgrenzung zu den Parkflächen: 3,00 m,

-        beide Grünstreifen sind als Hecke auszuführen und den jeweiligen Baugrundstücken als privater Grünstreifen zuzuordnen,

-        die im vorliegenden B-Plan-Entwurf angeordneten Grünstreifen zwischen den Baugrundstücken entfallen,

-        für den vorhandenen Baum- und Strauchbestand sind durch die Stadt Ersatzpflanzungen auf einer noch festzulegenden Fläche vorzunehmen,

-        die Begründung wird durch die Aufnahme der artenschutzrechtlichen Belange ergänzt.

 

Der Vorlage wird mit den vorgenannten Festlegungen zur Abstimmung aufgerufen: