Dieser Tagesordnungspunkt wird nach den vorgezogenen Tagesordnungspunkten 7 und 8 beraten.

Der Vorsitzende stellt die Vorlage vor. Der Beschlussvorschlag enthält Varianten, die im Anschluss diskutiert werden. Es wird informiert, dass der Ausschuss für Soziales, Kinder und Jugend, Sport und Kultur die Beschlussfassung des Punktes 3 mit der Maßgabe maximal 10 Feuerwerke im Kalenderjahr und bis spätestens 22:00 Uhr zuzulassen. In der Diskussion wird zum Ausdruck gebracht, dass in Anbetracht der Lärmbelästigung für Mensch und Tier und der entstehenden Verschmutzung durch Rückstände des Feuerwerks das Feuerwerk generell verboten werden sollte.

 

Der Vorsitzende stellt deshalb die Vorlage mit Punkt 1 zur Abstimmung: