Durch die Errichtung einer “Gemeinschaftsgrabstätte für Urnen” ab dem 01.01.2021 auf dem Friedhof Kroppenstedt ist eine Änderung der Friedhofssatzung nötig, die zum 01012021 in Kraft tritt.

 

Die Gestaltung dieser Gemeinschaftsgrabstätte erfolgt mit in den Boden eingelassener Schriftplatten der Maße 400 x 400 x 30 mm, in die Vorname, Familienname, Geburts- und Sterbedatum eingelassen sind. Es besteht die Möglichkeit, einen Urnenplatz zu reservieren. Farbe, Schrift und Schriftgröße sind vorgeschrieben. Das Ablegen von Grabschmuck auf diesen Platten ist nicht gestattet.

 

Weiterhin werden Gräber von Kindern unter 10 Jahren von Reihengräber auf Wahlgräber umgewandelt, so dass die Möglichkeit, die Ruhefrist von 10 Jahren zu verlängern, besteht. Den Mitgliedern des Hauptausschusses liegt die überarbeitete Friedhofssatzung der Stadt Kroppenstedt vor.