Der Bürgermeister stellt vor, dass nach dem zweiten Hochwasser ein Vor-Ort-Termin mit dem Landrat, dem Kreisbrandmeister, dem Verbandsgemeindebürgermeister und dem Wehrleiter Herrn Köhler stattgefunden hat. Aus diesem wurde ein entsprechender Auftrag an einen Planer erteilt. Die genauen Maßnahmen werden vorgestellt. Es findet am Mittwoch, den 02.09.2020, ein Termin mit der Unteren Wasserbehörde des LK Börde statt. Dort soll der Durchlass Schwarz thematisiert werden.

 

Der Unterhaltungsverband hat den Bachlauf gereinigt und gemäht.

 

Im Rahmen der Baumschau sollen beim Grundstück Lüddecke zwei Bäume zur Fällung beauftragt werden. Die Freiflächen neben dem Bachlauf sind nicht in allen Bereichen befahrbar. Es wird die Umsetzung einer Zaunanlage angestrebt.

 

Herr Köhler hat als Ortswehrleiter der FFW Ausleben das Wort durch den Bürgermeister erhalten. Er stellt die Ereignisse beim letzten Hochwasser vor. Gleichzeitig bedankt er sich bei Gemeinderäten für die Unterstützung bei der letzten Schadenslage. Durch die Feuerwehr wurden erste Maßnahmen eingeleitet. Aktuell überlegt die Verbandsgemeinde und die Ortswehr über sinnvolle weitere Maßnahmen, um für zukünftige Lagen besser vorbereitet zu sein. Es könnte der Einsatz eines mit Wasser befüllbaren Elements möglich sein. Dazu werden gerade Erfahrungen bei anderen Wehren zusammengetragen.

 

Herr Schmidt bedankt sich für die Ausführungen.

Durch die Gemeinderäte werden Rückfragen gestellt.

 

Herr Riedel weist darauf hin, dass beim letzten Hochwasser nur Wasser aus Beckendorf kam. Wenn beide Bäche in Ottleben viel Wasser führen, kann es zu einer erneuten Engstelle kommen. Ein alternativer Graben am Sportplatz sollte untersucht werden.

 

Herr Schmidt erklärt, dass er mit Herr Neumann sich diesem Thema bereits angenommen hat. Die Untersuchungen laufen aktuell.

 

Herr Jekal gibt zu bedenken, dass möglicherweise durch Wehre das Wasser besser in die Breite fließen kann. Hierzu gibt Herr Schmidt zu Protokoll, dass er dies in einem weiteren Schritt unter Beachtung der Eigentumsverhältnisse angehen wird.