Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, begrüßt die Gemeinderäte und stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Es sind 11 von 13 Stimmberechtigte anwesend. Damit ist der Gemeinderat beschlussfähig.

 

Der Bürgermeister weist auf die Aufzeichnung zur elektronischen Protokollführung hin.