Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Ausschussmitglieder, den Bürgermeister, den Verbandsgemeindebürgermeister und die Gäste. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung fest. Es sind 5 von 6 Mitgliedern anwesend. Der Vorsitzende teilt mit, dass eine Tonaufnahme zur Anfertigung der Niederschrift erfolgt.