Die Vorbereitung des B-Planes “Radarstation” Nr. 1/2020 bedarf eines Satzungsbeschlusses. Ein Planungsbüro ist zu beauftragen den 1. Entwurf und die Aufgabenstellung zu erarbeiten. Er schlägt vor, den Antragstellern mitzuteilen, was die Gemeinderäte in Bezug auf Windräder beschlossen hat.

Es ist den Antragstellern die Gelegenheit zu geben, Ihre Ziele und Vorstellungen zur weiteren Verwertung des Grundstücks dem Gemeinderat mitzuteilen.

Die Fraktionen werden zu den Gesprächen eingeladen. Die Mitglieder stimmen zu, dass das Planungsbüro Specht mit der Aufgabe beauftragt wird.