Die 2 Wochen Verzug der Baumaßnahme muss aufgeholt werden. In der Zeit vom 31.08. bis 03.09.20 wird der Asphalt aufgebracht. Die Fußwege sollten bis dahin fertiggestellt sein um die kleine Umleitung zu nutzen.

Mit Beendigung des 6. Abschnitts wird mit dem nächsten Bauabschnitt begonnen.

Auf mehrfacher Anfrage zum Verbleib der Pflastersteine hat der Vorsitzende Erkundungen eingeholt und gibt dies den Mitgliedern bekannt: Für die Ausschreibung und für den Baubetrieb gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Darin ist geregelt, dass die ausschreibende Firma das Material, was zur Wiederverwendung geeignet ist, zwingend ausschreiben muss und was wieder verwendet werden kann, soll auch wieder eingebaut werden.