Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 1

Herr Bernd Thiemicke macht von seinem Mitwirkungsverbot Gebrauch.

 

Die Vorlage wird erläutert. Es sollen Teilflächen der Flurstücke 80, 81,83 und 84 der Flur 2 in der Gemarkung Großalsleben (in der Fabrikstraße rechtsseitig am Ortsaugang Richtung Oschersleben liegend) zur Eigenheimbebauung zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist die Aufstellung einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung erforderlich. 

In der Diskussion werden die Fragen beantwortet, wie z.B.

-        zur Finanzierung der Bauleitplanung àist durch Umschichtung eingeplanter Mittel gesichert),

-        zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen àdiese werden im Rahmen der Entwurfsplanung erarbeitet, wobei die Fläche des bestehenden Biotops nach Möglichkeit nicht als Bauland einbezogen werden soll,

-        zur Erforderlichkeit der F-Planänderung à diese ist nicht sofort notwendig, Zuständigkeit liegt bei der Verbandsgemeinde,

-        zur Verfügbarkeit der Bauparzellen àZiel ist, dass die Baugrundstücke Mitte 2021 zur Verfügung stehen.  

Es wird informiert, dass Anfragen zu Baugrundstücken bestehen, jedoch liegt hinsichtlich des Baugebietes in der Kirchstraße noch kein konkreter Antrag vor.

 

Abstimmung Vorlage GRÖ/069/20-BV

Anwesend:        14

Ja:          12           Nein:    0             Enthaltungen:  1

Herr Thiemicke hat Mitwirkungsverbot angezeigt.

 

Beschluss Nr. 038/08/2020