Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Es liegt ein Antrag eines Grundstückseigentümers vor, sein gesamtes Grundstück mit einem 2 m hohen Zaun einfrieden zu dürfen. Das Grundstück liegt im B-Plan-Gebiet „Am Anger“ Großalsleben. Laut Festsetzung darf die straßenseitige Einfriedung eine Höhe von 1,20 m nicht überschreiten. Es wird die Zulassung auf 2,00 m beantragt. Der Ausschuss für Bauwesen und Stadtentwicklung sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen, auf Grund der Gleichbehandlung dieser Abweichung nicht zuzustimmen.

Nach kurzer Diskussion folgt die Abstimmung der Vorlage GRÖ/067/20-BV mit folgendem Wortlaut:

„Der Stadtrat fasst den Beschluss, die Abweichung zum B-Plan "Am Anger" Gröningen OT Großalsleben in Bezug auf die Abweichung zur Festlegung der Einfriedungshöhe von 1,20 m auf 2,00m nicht zu zulassen.“

 

Anwesend:        14

Ja:          11           Nein:    0             Enthaltungen:  3

Beschluss Nr. 040/08/2020