Sitzung: 08.06.2020 SR-GRÖ/008/2020
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 3
Vorlage: GRÖ/067/20-BV
Es liegt ein Antrag
eines Grundstückseigentümers vor, sein gesamtes Grundstück mit einem 2 m hohen
Zaun einfrieden zu dürfen. Das Grundstück liegt im B-Plan-Gebiet „Am Anger“
Großalsleben. Laut Festsetzung darf die straßenseitige Einfriedung eine Höhe von
1,20 m nicht überschreiten. Es wird die Zulassung auf 2,00 m beantragt. Der
Ausschuss für Bauwesen und Stadtentwicklung sowie der Haupt- und
Finanzausschuss empfehlen, auf Grund der Gleichbehandlung dieser Abweichung
nicht zuzustimmen.
Nach kurzer Diskussion
folgt die Abstimmung der Vorlage GRÖ/067/20-BV mit folgendem Wortlaut:
„Der Stadtrat fasst den Beschluss, die Abweichung zum B-Plan "Am Anger" Gröningen OT Großalsleben in Bezug auf die Abweichung zur Festlegung der Einfriedungshöhe von 1,20 m auf 2,00m nicht zu zulassen.“
Anwesend: 14
Ja: 11 Nein: 0 Enthaltungen: 3
Beschluss Nr.
040/08/2020