TOP Ö 8: Beschlussvorlage der Satzung über die Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage und der Einbeziehung der Flurstücke 163 und 164; Flur 22, Gemarkung Gröningen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage Kloster Gröningen gemäß §§ 34 Abs. 4 Nr.1 sowie Abs. 5 und6 BauGB i.V.m. §9 Abs.1 und 6 BauGB sowie §13 Abs.2 Nr.2 und 3 BauGB und § 10 Abs. 3 BauGB Hier: Billigung und öffentliche Auslegung des Entwurfs nach §13b BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange