Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die kommunalen Flurstücke 80, 81, 83 und  84 der Flur 2 in Großalsleben (am Ortsausgang Richtung Oschersleben rechtsseitig gelegen) wurden auf eine Bebaubarkeit überprüft. Die Flurstücke liegen zwar im Außenbereich, grenzen jedoch an den Innenbereich an. Um Baurecht zu schaffen, ist die Aufstellung einer Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung erforderlich. Dort könnten 4 – 7 Baugrundstücke mit Flächen zwischen 800 – 1.000 m² entstehen. Diese Flächen waren im ursprünglichen F-Plan der Stadt Großalsleben als Gewerbegebiet ausgewiesen, derzeitig aber als landwirtschaftliche Fläche. Dies hat zur Folge, dass auch der F-Plan an dieser Stelle im Zuge einer späteren Überarbeitung geändert werden muss. Die Entscheidung zur Aufstellung des Bauleitplanverfahrens sollte schon jetzt erfolgen, damit im Rahmen der derzeitigen Straßenbaumaßnahme die künftige Bebauung berücksichtigt werden kann (Leitungsverlegung, Anbindung an Fahrbahn, Verlängerung des Gehweges).  Die Kosten für dieses Bauleitplanverfahren werden auf ca. 10.000 € geschätzt.

In der Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass bereits in den 90er Jahren dort ein großes Wohngebiet entstehen sollte, der Investor dann jedoch abgesprungen ist. Diese Planung sollte wieder aufgegriffen werden. Da Bedenken bestehen, einen B-Plan in dieser Größe genehmigt zu bekommen, sollte zunächst nur die straßenbegleitende Bebauung favorisiert werden. 

Abstimmung der Vorlage GRÖ/069/20-BV: