Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Mit dem Fortführungsantrag für das Programmjahr 2020 wurden 8 Einzelmaßnahmen eingereicht. Nach Prüfung ist die Einzelmaßnahme 5 – Erneuerung Beleuchtung Bodeweg und Spielplatz – nicht förderfähig, weil die Maßnahme außerhalb des Fördergebietes liegt und nicht richtlinienkonform ist. Die Maßnahme umfasst Mittel von 30.000 €. Diese Mittel sind auf 0 zu setzen. Die freiwerdenden Mittel sollen auf die Einzelmaßnahme 2 – Neuentwicklung Grundschulstandort und Hort in der Grabenstraße 14 – umgeschichtet werden. Da die vorliegende Beschlussvorlage die Umschichtung nicht enthält, wird diese zur Stadtratssitzung dementsprechend ergänzt.

 

Im Rahmen der Diskussion spricht Herr Öhlie Dank an die Bauverwaltung, insbesondere an Frau Kühn, für die Beschaffung von Fördermitteln aus, ohne die manche Projekte nicht hätten umgesetzt werden können.

 

Die Vorlage GRÖ/068/20-BV wird zur Abstimmung aufgerufen: