Abstimmung: Ja: 0, Nein: 6, Enthaltungen: 0

Es liegt eine Antrag eines Grundstückseigentümers auf Erhöhung der Grundstückseinfriedung von 1,20 m auf 2,00 vor. Im B-Plan „Am Anger“ ist die Höhe der straßenseitigen Einfriedung auf max. 1,20 m festgesetzt. Der Ausschuss für Bauwesen und Stadtentwicklung hat sich gegen die Erhöhung ausgesprochen. Alternativ kann der Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück zurückgesetzt und zum Nachbargrundstück hin einen Zaun in Höhe von 2 m setzen. Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dieser Meinung an.

Der Vorsitzende stellt die Vorlage GRÖ/067/20-BV wie folgt zur Abstimmung:

„Wer ist gegen die Abweichung von der festgesetzten Einfriedungshöhe von 1,20 m ?“:

Abstimmung:   

Ja:          6             Nein:     0             Enthaltungen:   0

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt damit,  den Antrag auf Abweichung nicht zuzulassen.