Sitzung: 11.05.2020 HFA-GRÖ/008/2020
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 6, Enthaltungen: 0
Vorlage: GRÖ/067/20-BV
Es liegt eine Antrag eines Grundstückseigentümers auf Erhöhung der Grundstückseinfriedung von 1,20 m auf 2,00 vor. Im B-Plan „Am Anger“ ist die Höhe der straßenseitigen Einfriedung auf max. 1,20 m festgesetzt. Der Ausschuss für Bauwesen und Stadtentwicklung hat sich gegen die Erhöhung ausgesprochen. Alternativ kann der Grundstückseigentümer auf seinem Grundstück zurückgesetzt und zum Nachbargrundstück hin einen Zaun in Höhe von 2 m setzen. Der Haupt- und Finanzausschuss schließt sich dieser Meinung an.
Der Vorsitzende stellt die Vorlage GRÖ/067/20-BV wie folgt zur Abstimmung:
„Wer ist gegen die Abweichung von der festgesetzten Einfriedungshöhe von 1,20 m ?“:
Abstimmung:
Ja: 6 Nein: 0 Enthaltungen: 0
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt damit, den Antrag auf Abweichung nicht zuzulassen.