Der Ausschussvorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder, stellt die ordnungsgemäße Ladung fest und informiert über den Anlass für den außerordentlichen Sitzungstermin. Dieser begründet sich in der einzigen Beschlussvorlage der Sitzung, welche Voraussetzung zur Darlehensaufnahme für das Projekt „Schloss Trautenburg“ ist. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.