Sitzung: 22.04.2020 GR-AGB/021/2020
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Da den Mitgliedern das
Antwortschreiben des RA Dr. Kropp Endler Rasch vorliegt, werden diesbezüglich
keine Fragen gestellt.
Aufgrund von Anfragen durch
zwei Anlieger und der aktuellen Coronalage wird die Verwaltung der
Verbandsgemeinde gebeten, die Rechnungslegung erst im nächsten Jahr zu
vollziehen. Der Vorsitzende rechnet damit, dass die Verwaltung in diesem Jahr
keine Beiträge mehr berechnen wird. Der Straßenausbaubeitrag wird gesplittet in
20 % Vorkasse und 80 % als Endabrechnung. Jeder Anlieger hat das Recht auf
Ratenzahlung.
Der Vorsitzende lässt über den
Baubeginn des Straßenausbaus bzw. über die Erschließung der Straße Fürstenberg
in Neuwegersleben im Bereich der Hausnummer 11-16 abstimmen.
a) mit überplanmäßiger
Auszahlung in Höhe von 12.100 € in 2020
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |
b) Beginn des
Straßenausbaus im Jahr 2021
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
9 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
2 |
Der Gemeinderat beschließt den
grundhaften Straßenausbau bzw. die Erschließung der Straße Fürstenberg in
Neuwegersleben im Bereich der Hausnummer 11-16 mit überplanmäßiger Auszahlung
in Höhe von 12.100 Euro.
Der Vorbehalt der Zustimmung
der späteren Beitragspflichtigen im Sinne von § 6 Abs. 3 S. 1 KAG LSA in Bezug
auf den Ausbau der bereits gepflasterten Fahrbahn wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
10 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
1 |