Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Da den Mitgliedern das Antwortschreiben des RA Dr. Kropp Endler Rasch vorliegt, werden diesbezüglich keine Fragen gestellt.

Aufgrund von Anfragen durch zwei Anlieger und der aktuellen Coronalage wird die Verwaltung der Verbandsgemeinde gebeten, die Rechnungslegung erst im nächsten Jahr zu vollziehen. Der Vorsitzende rechnet damit, dass die Verwaltung in diesem Jahr keine Beiträge mehr berechnen wird. Der Straßenausbaubeitrag wird gesplittet in 20 % Vorkasse und 80 % als Endabrechnung. Jeder Anlieger hat das Recht auf Ratenzahlung.

 

Der Vorsitzende lässt über den Baubeginn des Straßenausbaus bzw. über die Erschließung der Straße Fürstenberg in Neuwegersleben im Bereich der Hausnummer 11-16 abstimmen.

 

a)      mit überplanmäßiger Auszahlung in Höhe von 12.100 € in 2020

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  1

 

b)      Beginn des Straßenausbaus im Jahr 2021

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

9

Nein:

0

Enthaltung:

2

 

Der Gemeinderat beschließt den grundhaften Straßenausbau bzw. die Erschließung der Straße Fürstenberg in Neuwegersleben im Bereich der Hausnummer 11-16 mit überplanmäßiger Auszahlung in Höhe von 12.100 Euro.

Der Vorbehalt der Zustimmung der späteren Beitragspflichtigen im Sinne von § 6 Abs. 3 S. 1 KAG LSA in Bezug auf den Ausbau der bereits gepflasterten Fahrbahn wird aufgehoben.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

  0

Enthaltung:

  1