Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Der Vorsitzende erteilt dem Kämmerer Herrn Thamm das Wort. Herr Thamm geht auf die wesentlichsten Punkte des Haushaltsplanes ein.  So ist im Ergebnishaushalt ein Minus dargestellt. Das Minus resultiert aus den verringerten Finanzausgleichszuwendungen und erhöhten Aufwendungen für die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage. Es wird festgestellt, dass unter Beachtung der Rücklagenentwicklung und -prognose  der Haushaltsausgleich nach § 98 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz gegeben ist. Im Vorbericht ist die Entwicklung des Schuldenstandes dargestellt. Kreditermächtigungen sind nicht vorgesehen. Daher ist die Haushaltssatzung nur anzeigepflichtig.

In diesem Zusammenhang wird darüber informiert, dass zur Förderung von kommunalen Straßenbaumaßnahmen die Zuschüsse nach dem Entflechtungsgesetz entfallen. Künftig werden nur noch Pauschalen für die Verbesserung der Infrastruktur ausgereicht. Die Höhe bemisst sich nach der Einwohnerzahl. Die Stadt Gröningen erhält im Jahr 2020 eine Pauschale von ca. 105.000 €. Des Weiteren prüft das Land Sachsen-Anhalt den Wegfall der Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz. Das bedeutet, dass Straßenbaumaßnahmen künftig möglicherweise über Kredite finanziert werden müssen.

Die in der Diskussion gestellten Anfragen werden zufriedenstellend beantwortet und Hinweise aufgenommen.

Für die nächste Haushaltslesung (2021) regt Frau Rhein an, die Teilergebnishaushalte bis auf die PSK-Ebene auszugeben.

 

Die Vorlage GRÖ/047/20-BV wird zur Abstimmung aufgerufen:

Anwesend:        17

Ja:          13           Nein:    0             Enthaltungen:  4

Beschluss Nr.  031/07/2020