Der Vorsitzende übergibt zur Erläuterung der Beschlussvorlage dem Kämmerer Thomas Thamm das Wort. Die zusammengefassten Unterlagen zum Haushaltsentwurf wurden bereits in der Sitzung am 02.03.2020 ausgehändigt und auch kurz diskutiert. Es haben sich hierzu keine Änderungen ergeben. Kredite, ausgenommen eventuell der Kassenkredit zur Liquiditätsüberbrückung, werden nicht aufgenommen. Im Ergebnishaushalt ist ein größeres Minus ausgewiesen. Das Minus wird mit der Verringerung der Einnahmen aus den Landeszuweisungen begründet.  Die Höhe der Zuweisungen wird auf der Grundlage der Höhe der Steuereinnahmen aus dem Vorvorjahr (hier 2018 à hohe Steuereinnahmen) ermittelt. Des Weiteren wird die Entwicklung der Rücklage sowie Schulden pro Einwohner eingegangen.

In der anschließenden kurzen Diskussion werden die gestellten Fragen beantwortet. Weiterhin wird informiert, dass die Förderung nach dem Entflechtungsgesetz für Straßenbaumaßnahmen entfallen ist.  Das Land zahlt dafür eine Investitionspauschale auf der Grundlage der Einwohnerzahlen. Diese fällt niedriger aus als die vorher maßnahmebezogenen Zuschüsse. Im Jahr 2020 beträgt diese Pauschale für die Stadt Gröningen nur 105.100 €. Da das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt, auch die Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz abzuschaffen, wird eine Kreditaufnahme für künftige kommunale Straßenbaumaßnahme unumgänglich werden.