Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit werden festgestellt; 7 von 8 Mitgliedern sind anwesend.

Auf die Aufzeichnung der Sitzung zum Zwecke der Protokollausfertigung wird hingewiesen.