Der Vorsitzende informiert, dass das in der Straße Steinberg 1 befindliche Wohnhaus Gemeindeeigentum ist. Im Zuge der Gefahrenabwehr hat der Bürgermeister zu handeln um eine konkrete Gefahr abzuwehren. Die Verhältnismäßigkeiten bzw. Maßnahmen werden mit dem Statiker am Dienstag, den 17.03.2020 um 11.00 Uhr gemeinsam mit der Verwaltung und dem Landkreis abgestimmt.