Beschluss: zurückgestellt

Herr Thamm erläutert die wesentlichsten Eckpunkte des Haushaltsplanes. Die eingangs geäußerte Kritik der späten Beschlussfassung ist berechtigt. Jedoch muss er dagegen halten, dass in der Stadt Gröningen durch das Städtebauförderprogramm mehrere Schwerpunkte gesetzt sind, die es zu finanzieren gilt. Hier war man auch auf Zuarbeiten zur Förderung angewiesen. Erschwerend kam hinzu, dass die Finanzzuweisungen aufgrund der hohen Steuereinnahmen in 2018/19 um 297.900 € sinken, die Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen trotz gleichgebliebenen Schlüssel sich um 375.000 € erhöhen. Nach dem Kommunalverfassungsgesetz muss der Haushalt nicht nur im Planjahr sondern auch in den Folgejahren ausgeglichen sein. Andernfalls wäre der Haushaltsplan nicht genehmigungsfähig. Um dem entgegenzuwirken, wurden die Mittelanmeldungen nochmals geprüft mit dem Ergebnis, dass zum Haushaltsplanentwurf der Arbeitsberatung im Januar 2020 das negative Ergebnis reduziert werden konnte.

Die Rücklagenentwicklung sowie der Schuldenstand gestalten sich positiv.

Des Weiteren werden die wichtigsten Änderungen/Anpassungen im Ergebnis- und Finanzplan erläutert.

Herr Thamm verspricht, den Haushaltsplan in gebundener Form am Mittwochabend in die Briefkästen der Stadträte einzuwerfen.  

Abschließend wird darüber informiert, dass die Kommunen ab 2021 für bestimmte Leistungen Mehrwertsteuer erheben und ausführen müssen. Vom Bundesrat wurde bereits signalisiert, die Einführung um 2 Jahre zu verschieben. Die Auswirkungen werden an den Beispielen interne Abrechnung von Leistungen der Stadtwirtschaft und Nutzung Sporthalle durch Vereine erläutert.

In diesem Zusammenhang wäre eine Aufstellung der Gesamtpersonalkosten der Gemeindearbeiter, die in Gröningen tätig sind, zu erhalten und interessant, um die Möglichkeiten der Übergabe der Personalhoheit auf die Stadt Gröningen zu diskutieren und zu prüfen. Herr Thamm erklärt, dass neben den Personalkosten auch andere Aspekte wie z.B. der Maschinenpark etc. betrachtet werden müssen.  Wenn es zur Diskussion/Entscheidungsfindung kommt, werden entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt.

In der weiteren Diskussion wurde darauf hingewiesen, dass nach Festlegung in der Arbeitsberatung die im PSK 545100.545500.522110 ausgewiesenen 4 Geschwindigkeitstafeln auf 2 reduziert werden sollten. Dazu werden verschiedene Meinungen vertreten. Da keine Einigung erzielt wird, stellt der Vorsitzende die Beibehaltung der vier Geschwindigkeitstafeln zur Abstimmung:

Ja:          9             Nein:    6             Enthaltung:        1

 

Es folgt der Hinweis, dass der Hebesatz der Kreisumlage von 39,4% auf 39,15 % reduziert wurde. Da hier noch kein entsprechender Bescheid für 2020 vorliegt, wurde noch der bisherige Hebesatz angenommen.

 

Im Finanzplan gibt es bei der Position sonstige Baumaßnahmen zwischen 2020 und 2021 einen großen Unterschied.  Dieser wird damit erklärt, dass in 2021 die Maßnahmen der Städtebauförderung zum Tragen kommen.