Herr Thamm machte zur vorliegenden  Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Kroppenstedt für das Haushaltsjahr 2020 einige Ausführungen.

Dem im Finanzplan 2018- 2020 aufgezeigten Vermögensverzehr der Stadt Kroppenstedt gilt es entgegen zu wirken.

Ab 2021 ist eine positive Entwicklung des Finanzmittelplanes zu erkennen.

Herr Willamowski erklärte das der Ausbau der Schule  oberste Priorität hat und andere Baumaßnahmen 2020 zurückgestellt werden. 

Die Gesamtkosten für die Errichtung eines Gründerzentrums in den leerstehenden Räumen der Grundschule und die damit verbundenen Komplettnutzung des Gebäudes betragen

360.000,00 € ( 185.000,00 € in 2020 und 175.000,00€ in 2021). Der Eigenanteil der Stadt Kroppenstedt beträgt 84.000,00 €. Für dieses Projekt wurden Leader – Fördermittel beantragt.

 

Abstimmung: Beschlussvorlage KRS/020/20- BV

 

Anwesend:                        5
Ja – Stimmen:   5

Nein – Stimmen:             5