Sitzung: 30.01.2020 HA-KRS/004/2020
Vorlage: KRS/020/20-BV
Herr
Thamm machte zur vorliegenden
Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan der Stadt Kroppenstedt für das
Haushaltsjahr 2020 einige Ausführungen.
Dem im
Finanzplan 2018- 2020 aufgezeigten Vermögensverzehr der Stadt Kroppenstedt gilt
es entgegen zu wirken.
Ab 2021
ist eine positive Entwicklung des Finanzmittelplanes zu erkennen.
Herr
Willamowski erklärte das der Ausbau der Schule
oberste Priorität hat und andere Baumaßnahmen 2020 zurückgestellt
werden.
Die
Gesamtkosten für die Errichtung eines Gründerzentrums in den leerstehenden
Räumen der Grundschule und die damit verbundenen Komplettnutzung des Gebäudes
betragen
360.000,00
€ ( 185.000,00 € in 2020 und 175.000,00€ in 2021). Der Eigenanteil der Stadt
Kroppenstedt beträgt 84.000,00 €. Für dieses Projekt wurden Leader –
Fördermittel beantragt.
Abstimmung: Beschlussvorlage
KRS/020/20- BV
Anwesend: 5
Ja – Stimmen: 5
Nein – Stimmen: 5