Herr Schmidt erläutert an Hand einer Karte die freien Baugrundstücke und beantwortet alle gestellten Fragen. Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgeschriebene Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt. Die Braunschweig Stiftung ist Grundstückseigentümer und tritt als Vorhabenträger/Investor auf. Der Vorhabenträger hat zur Durchführung der Bauleitplanung der Gemeinde ein Planungsbüro vorzuschlagen. Stimmt die Gemeinde dem Büro zu, kann der Vorhabenträger das Büro bedienen. Der Planer kann alles einarbeiten.

 

Abstimmung:

Anwesend:                                       13

Ja-Stimmen:                                     12

Nein-Stimmen:                                  0

Stimmenthaltungen:                       1

Beschluss-Nr.   012/03/2019