Änderungs- und Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Bullenberg in Ausleben

 

Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 werden gemeinsam behandelt.

Herr Schmidt erläutert an Hand des Kartenmaterials die 1. Änderung des B-Planes Bullenberg.

 

Die Firma BOREAS Energie GmbH, Dresden beabsichtigt im Wege des Repowerings den Rückbau von 14 vorhandenen Windenergieanlagen (WEA) älteren Baujahres sowie die Errichtung eines Windparks mit 7 WEA mit einer maximalen Nennleistung von je 6 MW. die Verlegung der erforderlichen Anschlussleitungen und die Errichtung der erforderlichen Schalt-, Mess- und Transformator- und Übergabestationen, das Anlegen der notwendigen Zuwegungen sowie alle Arbeiten, die für den Anschluss und den Betrieb der WEA erforderlich sind. Hierfür muss eine Änderung zu dem bestehenden Bebauungsplan im Rahmen einer Bauleitplanung erfolgen. Das Erstellen der Bauleitplanung ist ein gesonderter Vorgang.

Nach § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde städtebauliche Verträge schließen. Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere die Vorbereitung und/oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Investor auf seine Kosten sein. Dazu gehören auch die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, die Bodensanierung, sowie die Ausarbeitung städtebaulicher Planungen und des Umweltberichts.

Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgeschriebene Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt.

Ein städtebaulicher Vertrag bedarf der Schriftform.

Die Firma BOREAS Energie GmbH aus Dresden tritt als Vorhabensträger auf.

Für das oben beschriebene Bauleitplanverfahren wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und der Firma BOREAS Energie GmbH, Dresden geschlossen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Ausleben fasste in seiner Sitzung am 20.02.1996 den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan "Bullenberg". Der Bebauungsplan (Ursprungsplan) ist seit dem 13.06.1996 rechtskräftig.

Bestandteil des Planes sind ein Grünordnungsplan und die Kompensations-maßnahmen zum Windpark.

Der rechtskräftige Bebauungsplan "Bullenberg" lässt durch seine Festsetzungen nur die Errichtung von 26 Windenergieanlagen der Leistungsklasse 500 bis 1.500 kW und einer maximalen Nabenhöhe von 70 m zu.

Alle 26 genehmigten Anlagen innerhalb des festgesetzten Geltungsbereiches wurden errichtet.

Der Vorhabenträger, die BOREAS Energie GmbH aus Dresden, beabsichtigt, im Wege des Repowerings den Rückbau von 14 vorhandenen Windenergieanlagen (WEA) älteren Baujahres sowie die Errichtung von 7 neuen Windenergieanlagen. Die maximale Gesamthöhe der WEA soll 220 m betragen. Hierzu ist es erforderlich, den Bebauungsplan zu ändern.

Da die beabsichtigte Änderung die Grundzüge der Planung berührt, ist ein Änderungsverfahren nach § 1 Abs. 3 BauGB durchzuführen, das Verfahren nach § 13 BauGB kann nicht angewendet werden.

Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Rückbau von 14 Windenergieanlagen älteren Baujahres und der Errichtung von 7 neuen Windenergieanlagen mit einer maximalen Gesamthöhe (Nabenhöhe + Flügelhöhe) von 220 m über OK Gelände.

Zur Umsetzung des Vorhabens muss eine Änderung im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt werden. Dazu wurde durch das Planungsbüro IIP GmbH Westeregeln – Ingenieurbüro Invest-Projekt GmbH Westeregeln Am Spielplatz 1, 39448 Börde-Hakel ein Vorentwurf mit Begründung, Planteil und Umweltbericht erarbeitet.

Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird der Vorentwurf einschließlich Anlagen öffentlich ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Die eingegangenen Stellungnahmen sind im nächsten Schritt des Verfahrens auszuwerten.

 

Die Standorte der Windräder sind als Baufenster eingezeichnet. Nur auf den gekennzeichneten Flächen dürfen neue Windräder aufgebaut werden. Weiterhin werden die Träger öffentlicher Belange  angeschrieben und können der Gemeinde ihren Standpunkt mitteilen.

 

Auf die Anfrage einiger Mitglieder des Gemeinderates, erläutert der Vorsitzende, dass die Gemeinde keine finanziellen Forderungen an die Fa. BOREAS stellen kann. Ausleben ist nicht autorisiert das Planungsrecht mit finanziellen Forderungen zu verquicken.

 

Der Gemeinderat beschließt den städtebaulichen Vertrag (Stand: Mai 2019) zwischen der Gemeinde Ausleben - im Weiteren Gemeinde genannt -  und der BOREAS Energie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reymond Kretschmer, Moritzburger Weg 67, in 01109 Dresden - im Weiteren "Vorhabenträger" genannt - zum Bebauungsplan „1. Änderung zum Bebauungsplan „Bullenberg“ Ausleben“ Gemarkung: Ausleben, Flure: 3 und 4.

 

Herr Schmidt erläutert die Vorlage. Nach Beschluss wird der B-Plan in Ausleben durch öffentliche Bekanntmachung in Kraft gesetzt. Es werden keine Anfragen gestellt. Der Bauherr hat sich das Ziel gesetzt sein Vorhaben in der Zeitzone von 3 Jahren umzusetzen.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der Mitglieder:                  13

davon Anwesend:                                         13

Ja-Stimmen:                                                       9

Nein-Stimmen:                                                 1

Stimmenthaltungen:                                      0

Beschluss-Nr.                                   007/03/2019

 

 

Herr Ferdinand Riedl, Herr Klaus-Dieter Mager und Herr Frank Eggert sind auf Grund des Mitwirkungsverbotes nach § 33 KVG LSA von der Abstimmung ausgeschlossen.