An Hand des Kartenmaterials erklärt der Vorsitzende die alten gekreuzten Anlagen die abgebaut werden sollen. Die 7 kleinen Baufenster (Rechtecke) sind die neuen größeren Windkraftanlagen der Fa. BOREAS.

Wenn der Gemeinderat der Vorlage zustimmt, muss das Planungsbüro des Betreibers die Stellungnahmen einholen.

 

Die weiteren 12 alten Windräder haben Bestandsschutz. Sie können abgebaut und müssen wieder in gleicher Höhe aufgebaut werden.

Die gesetzliche Regelung besagt, dass 70 % der Gewerbesteuer aus dem Gewinn an die Gemeinde gezahlt werden müssen.

 

Auf Seite 5 stehen noch 800 m Entfernung der Windräder. Bei der Anhörung öffentlicher Belange ist darauf hinzuweisen, dass eine Entfernung von 1000 m erforderlich ist.