Der Hauptausschuss berät über den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnen am ehemaligen Sportplatz“ in Ausleben für das Gebiet Gemarkung Ausleben, Flur 11, Teilfläche der Flurstücke 482/13 und 14 gemäß §8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §1 Abs. 3 und §2 Abs.1 BauGB zur Schaffung von Baurecht (Anlage: Plangebiet). Das Verfahren wird nach §13b BauGB ohne Umweltbericht durchgeführt. Planungsziel: Anordnung von Wohnen Das Ingenieur- und Vermessungsbüro Dipl.-Ing. H. Dieter Specht, Wilhelm-Heine-Str. 20 in 39387 Oschersleben wurde die Bauleitplanung übertragen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss zu veröffentlichen.

Ja-Stimmen:                      4

Nein-Stimmen:                3