Die Gemeinde Ausleben fasst den Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan entsprechend § 13 b BauGB „Betreutes Wohnen in der Schützenstraße“ in Ausleben.

 

Der Planer, Herr Bohndorf stellt den Mitgliedern des Bauausschusses das Projekt vor. In seinen Erläuterungen informiert er über die abgegebenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes. Er erläutert die Hinweise des Landesverwaltungsamtes und empfiehlt dem Gemeinderat, den Hinweisen zu folgen (siehe Anlage zur BV AUS/007/19-BV).

Die externen Ausgleichmaßnahmen wurden in der Planzeichnung Teil A und Grünordnungsplan ergänzt, siehe auch Anlage der BV, Seite 14.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange wurden mit folgendem Ergebnis geprüft.

teilweise berücksichtigt wird:    Stellungnahme des Landkreises Börde

 

- Begründung zur GRZ (3.261 m²) mit 0,6                7 Ja                     0 Nein   0 Enth.

- Seite 13: Ergänzung der Festsetzung  (zusätzliche Begehung mit Bürgermeister                                                                          oder Vertreter) 7 Ja                  0 Nein   0 Etnh.

- Seite 14: Realisierg. Ausgleichsmaßn.                                    7 Ja                     0 Nein   0 Enth.

siehe Anlage Entwurf zur Vorlage AUS/007/19-BV (Seiten 1 bis 25).

Die Anlagen werden Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Vorlage wird in der vorliegenden Fassung dem Hauptausschuss und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.