Sitzung: 02.10.2019 HA-AGB/002/2019
Hamersleben
Für
die Aufstellung von Bauleitplänen ist die Gemeinde in eigener Verantwortung
zuständig. Die Grunderwerbskosten wurden
ausführlich erläutert. Die Erschließungskosten sind auf Grund der
Erfahrungswerte in den Gemeinden Hamersleben und Neuwegersleben aus den letzten
Baumaßnahmen ermittelt.