Herr Mario Stadler kommt hinzu.

 

Der Vorsitzende und der Kämmerer erläutern, dass nach Informationen von Frau Novotny dieser Vorlage noch 2 Flurstücke hinzuzufügen sind. Des Weiteren muss die Friedhofssatzung und die Friedhofsgebührensatzung angepasst werden. .

Auf Nachfrage zur Beschlussfassung teilt Herr Thamm mit, dass der Gemeinderat in der heutigen Sitzung die Übernahme der Aufgaben des Friedhofswesend gemäß der gesetzlichen Grundlage §§ 19 – 24 BesttG LSA zum 01.01.2021 unter der Voraussetzung des Abschlusses einer Überlassungsvereinbarung sowie dem Eigentumserwerb der heute genannten 4 Flurstücke von der evangelischen und der katholischen Kirche zu einem symbolischen Kaufpreis in Höhe von 1,00 Euro übernimmt.

In der heutigen Sitzung ist, wie in der Begründung festgeschrieben, der Grundsatzbeschluss zu fassen den Friedhof zum 01.01.2021 zu übernehmen. Alle Unklarheiten müssen bis dahin bereinigt sein.

 

Die Vorlage ist dem Gemeinderat zur Beschlussfassung zu empfehlen.