Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2016 den Satzungsbeschluss zu B-Plan „Neue Straße/Philipp-Müller-Straße“ gefasst. Ziel des Investors war es, baureifes Land für 2 Wohngrundstücke und einer Kfz-Werkstatt zu schaffen. Im Laufe der Jahre haben sich die Ziele des Investors verändert. Er beabsichtigt nun keine Kfz-Werkstatt, sondern nur Wohnhäuser errichten zu lassen.

 

Bei jedem Bauleitverfahren handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das seine Zeit benötigt, da Beschlüsse zu fassen sind, eine Trägerbeteiligung durchgeführt werden muss und die Stellungnahmen auszuwerten sind. Der Investor hat einen Makler mit der Vermarktung des Baulandes beauftragt. Nach Aussagen des Maklers werden die Investoren wechseln und es liegen Nachfragen zu den Bauplänen vor.

Um der neuen Situation gerecht zu werden, wurde der Landkreis Börde, Planungsamt um Amtshilfe und Abstimmung gebeten. Die Empfehlungen sind der Beschlussvorlage zu entnehmen.

 

Zur Ausgleichsersatzmaßnahme, eine große Hecke um die Eigenheime zu bauen, liegt auf Anfrage der Verwaltung keine Antwort vom Landkreis und Investor vor.

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufrechterhaltung des rechtskräftigen B-Planes „Neue Straße/Philipp-Müller-Straße“ zur Bebauung mit Wohnhäusern entsprechend den Festsetzungen des weiter gültigen B-Planes.

Der Vorhabenträger, Herr Detlef Maryniak, Philipp-Müller-Str. 5 in 39393 Am Großen Bruch, OT Neuwegersleben hat alle anfallenden Kosten zur Erlangung des Baurechts zu übernehmen.

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.